Mai 2007: Kleine Anfrage an die Landesregierung
Wissenschaftler warnen vor einem weiteren Wasserstraßenausbau in Brandenburg. Der führt dazu, dass Wasser noch schneller aus großräumigen Regionen abfließt. In den heißen und trockenen Sommern der letzten Jahre sind die Pegel von Spree und Havel dramatisch abgesunken, so dass beide Flüsse erstmals zeitweilig rückwärts flossen.
Ich frage die Landesregierung:
Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Infrastruktur und Raumordnung die Kleine Anfrage wie folgt: Die heute schwierigen wasserwirtschaftlichen Verhältnisse in Brandenburg sind im wesentlichen auf den landwirtschaftlichen Wasserbau, die Bodenverbesserungsmaßnahmen
und den Braunkohletagebau der DDR-Zeit zurückzuführen. Die betreffenden Wasserstraßenabschnitte an Havel und Spree, die im Rahmen des Verkehrsprojekts Deutsche Einheit (VDE) Nr. 17 ausgebaut werden, sind sämtlich staugeregelte Flüsse oder Kanäle. Bezogen auf die Wassertiefe sind diese weitgehend unanfällig gegenüber geringen Abflüssen und Niederschlagsmangel. Insofern hält die Bundesregierung und die Landesregierung die Fortsetzung des VDE Nr. 17 weiterhin für notwendig sowie für wirtschaftlich und ökologisch verträglich.
Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Infrastruktur und Raumordnung die Kleine Anfrage wie folgt: Der Landesregierung sind die Möglichkeiten der Überleitung von Oderwasser über vorhandene technische Anlagen der Bundeswasserstraßenverwaltung bekannt. Die Landesregierung plant auch in Abstimmung mit dem Land Berlin u.a. aus wasserbeschaffenheitsgründen keine Aktivitäten zur Überleitung von Oderwasser in die Spree.
Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Infrastruktur und Raumordnung die Kleine Anfrage wie folgt: Die Landesregierung ist bestrebt, Beeinträchtigungen des natürlichen Abflussbildungsprozesses schrittweise, soweit wie möglich, rückgängig zu machen. Dazu dient in erster Linie das Förderprogramm „Landschaftswasserhaushalt“, mit dem ein Rückhalt von Wasser in der Landschaft erreicht werden soll.
Für den Bereich der Havel plant die Landesregierung darüber hinaus keine Maßnahmen, um den natürlichen Abfluss auch unter dem Gesichtspunkt seiner Veränderung durch eine langfristige Klimaänderung zu beeinflussen. Da der Wasserhaushalt der Spree durch die Braunkohletagebaue mit Einleitung von Sümpfungswässern, Wasserdargebotsminderung durch Versickerung in den Untergrund (Grundwasserabsenkungstrichter), Füllung der verbliebenen Restlöcher mit Wasser und verstärkter Verdunstung durch die neu entstehenden Wasserflächen sowie die Wasserverluste durch die Kraftwerke (Kühlwasser) und die Teichwirtschaften langfristig gestört ist, ist eine Abflussregulierung durch Bau und Betrieb wasserwirtschaftlicher Speicher erforderlich, um Mindestabflüsse in der Spree vom Spreewalde bis nach Berlin zu ermöglichen. Neben den vorhandenen Speichern Talsperre Bautzen, Speicher Quitzdorf, Talsperre Spremberg werden im Zuge der Flutung der Tagebaurestlöcher die Speicher Bärwalde und Lohsa II entstehen.
Bei der gegenwärtigen „Niedrigwasseraufhöhung der Spree“ handelt es sich um ein Teilstück des Projektes „Rehabilitation des Wasserhaushaltes in der Lausitz“ im Rahmen des Verwaltungsabkommens Braunkohlesanierung. Das Land Brandenburg ist kein Vertragspartner für die Lieferung von Wasser aus Sachsen. Die Abgabe von Wasser aus den sächsischen Talsperren Bautzen und Quitzdorf zur Niedrigwasseraufhöhung in der Spree insbesondere im Bereich des Landes Brandenburg erfolgt auf der Grundlage eines Vertrages der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) mit der Landestalsperrenverwaltung (LTV) des Freistaates Sachsen aus dem Jahre 2000. Danach können u. a., solange die Speicher Bärwalde und Lohsa II noch nicht betriebsbereit sind, jährlich bis zu 20 Mio. m³ Wasser aus den beiden Talsperren Bautzen und Quitzdorf zur Niedrigwasseraufhöhung der Spree abgerufen werden. Der Vertrag ermöglicht bei entsprechendem Wasservolumen in den Talsperren eine Wasserabgabe über die vereinbarte Menge hinaus. Im Gegenzug wid ein finanzieller Beitrag für die Aufwendungen der Landestalsperrenverwaltung beim Betrieb und der Unterhaltung der Talsperren geleistet.
Gemäß dem Verwaltungsabkommen über die Finanzierung der Braunkohlesanierung trägt das Land Brandenburg den Länderanteil von 25% an den aus dem Vertrag über die Brauchwasserbereitstellung in den Talsperren Bautzen und Quitzdorf resultierenden finanziellen Aufwendungen.
Eine Statistik über die prozentuale Auslastung der Wasserstraßen wird nicht erstellt. Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg führt lediglich die Statistik über die Entwicklung des Güterverkehrs auf Binnenwasserstraßen und den Umschlag in den öffentlichen Binnenhäfen nach Tonnen im Land Brandenburg.
Die Prognosen für 2010 und 2015 für den Hafen Königs Wusterhausen wurden im Rahmen des Masterplanes II der LUTRA GmbH für die weitere Entwicklung des Hafens in deren Auftrag untersucht.
Nach der Statistik des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg wurden im Jahr 2006 in Richtung Polen 153.612 Tonnen transportiert. Das Transportaufkommen auf der H-O-W und der S-O-W wurde dabei nicht gesondert erfasst. Für die Region Berlin/Brandenburg gibt es derzeit keine Prognosen für die Güterschifffahrt. Das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung lässt aktuell eine „Gesamtverkehrsprognose 2025“ des Personen- und Güterverkehrs erarbeiten. Das Ergebnis wird voraussichtlich Ende 2007 vorliegen.
Quelle
Landtag Brandenburg Drucksache 4/4799
4. Wahlperiode
Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 1826
des Abgeordneten Dr. Jens Klocksin
Fraktion der SPD
Landtagsdrucksache 4/4616